Dachbeschichtung, Dachdämmung und Dachabdichtung mit Polyurethanschaum
Polyurethane (PU, DIN-Kurzzeichen: PUR) sind Kunststoffe oder Kunstharze, die aus der Polyadditionsreaktion von Diolen beziehungsweise Polyolen mit Polyisocyanaten entstehen.
Der FCKW-freie Polyurethan (PUR)-Ortschaum ist ein überwiegend geschlossenzelliger Dämmstoff, mit dem in der Praxis fast jedes Objekt, besonders aber Dächer, homogen, d.h. fugenlos, isoliert werden kann.
Herstellung vor Ort - eine kostensparende Lösung
PUR-Ortschaum wird, wie schon im Namen zum Ausdruck kommt, in der Regel direkt auf der Baustelle hergestellt. Mit PUR Dach bzw. Dächer zu sanieren oder zu isolieren spart Zeit und Kosten.
Fasst man alle Eigenschaften des PUR-Ortschaums zusammen, dann zeichnet er sich als optimaler Dämmstoff für alle Anwendungen aus, bei denen es um Isolierung geht. Nur wenige andere Dämmsysteme weisen so viele technische Vorteile auf.
PUR - Dachdämmung, das bedeutet moderner Werkstoff in Verbindung mit einem effizienten Verfahren.
Vielseitiger Werkstoff
Polyurethanschaum - die Vorteile im einzelnen:
- Nahtloses, fugenloses Aufsprühen
- Problemfreie Abdichtung aller Anschlüsse
- Ihr Altdach kann voll genutzt werden
- Sehr gute Witterungsbeständigkeit
- Brandverhalten nach DIN 4102, Teil 7, Baustoffklasse B2
- Ausgezeichnete Abbildungsgenauigkeit von Oberflächen
- Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Werkstoffen
- Widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (DIN 4102, Teil 1)
- Vom Gebäudeversicherer als harte Bedachung anerkannt
Dachbeschichtung mit PUR-Ortschaum - Finden Sie jetzt mit uns die passende Lösung
So entsteht Polyurethan-Ortschaum
Der FCKW-freie Polyurethan (PUR)-Ortschaum ist ein überwiegend geschlossenzelliger Dämmstoff, mit dem in der Praxis fast jedes Objekt homogen, d.h. fugenlos, isoliert werden kann.
Der FCKW-freie Polyurethan-(PUR)-Ortschaum entsteht durch die Vermischung und Reaktion von zwei Komponenten. Die Komponente A ist ein Polyolgemisch, das unter anderem Wasser enthält. Diese genau dosierte Wassermenge reagiert mit der Komponente B, dem Isocyanat.
Dadurch entsteht das Treibgas, welches das Reaktionsgemisch auftreibt und so den Dämmstoff entstehen lässt.
Welche Anforderungen muss die verarbeitende Firma erfüllen?
Im AGI-Arbeitsblatt ist der Einsatz von FCKW-freiem PUR-Ortschaum detailliert geregelt. Dort sind alle Eigenschaften sowie die Herstellung und die Ausführung niedergeschrieben.
Die Dämmstofferzeugung vor Ort macht den Verarbeiter von PUR-Ort-Schaum zum Dämmstoffhersteller. Dadurch trägt er die gesamte Verantwortung für die Güte des Dämmstoffes.
Deshalb ist ganz besonders wichtig, dass allen Anforderungen an die Eigenschaften, die Herstellung und die Ausführung von PUR-Ortschaum, so wie sie die AGI festlegt, entsprochen wird.
Für die verarbeitende Firma bedeutet dies: Sie muss langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet sowie eigene, geprüfte PUR-Ortschäumer und fachkundiges Personal haben.
Bereits in der Ausschreibung ist eine genaue Spezifikation für das zu schäumende Objekt zu definieren.
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Gültiger Fremdüberwachungsvertrag
Dieser kann mit einer amtlichen Materialprüfungsanstalt oder z.B. auch mit der Güteschutzgemeinschaft Hartschaum e.V. und damit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. in München bestehen. Das Überwachungsinstitut nimmt dann jährlich zwei Proben.
Baustellenmeldung
Vor Beginn der Isolierarbeiten muss die Isolierfirma an das Fremdüberwachungsinstitut eine Meldung mit Bekanntgabe des Zeitraumes der Schäumarbeiten an ihr Fremdüberwachungsinstitut machen, sonst gilt die Baustelle als nicht güteüberwacht.
Damit ist jedoch nicht automatisch ein Baustellenbesuch des Instituts verbunden. Dieser liegt im Ermessen des Instituts.
Ein gültiger Befähigungsnachweis des PUR-Ortschäumers
Der ausführende PUR-Ortschäumer muss seine Ausbildung mit abgeschlossener Prüfung nachweisen durch die Vorlage seines gültigen Befähigungsnachweises ("Schäumerschein").
Eignungsprüfung Stufe 1
Dieses Prüfzeugnis erbringt den Qualifikationsnachweis des PUR-Ortschaum-Systems. Es wird beispielsweise vom Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. in München erstellt.
Eignungsprüfung Stufe 2
Die lsolierfirma muss an ihrer PUR-Ortschaum-Maschine einmal überprüft haben, ob sich das gewählte PUR-Ortschaum-System damit so verarbeiten lässt, dass die geforderten Eigenschaften nach dem AGI-Arbeitsblatt erfüllt werden.
Die Ergebnisse werden in dem "Bericht über die Eignungsprüfung Stufe 2 nach AGI-Arbeitsblatt protokolliert.
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Eigenüberwachung
Vom PUR-Ortschäumer ist während der Schäumarbeiten arbeitstäglich ein Probewürfel herzustellen. Dessen Messergebnisse sowie die Randbedingungen beim Schäumen müssen in dem "Formblatt zur Eigenüberwachung von PUR-Ortschaum als Gießschaum" täglich protokolliert werden.
Legt die Isolierfirma alle genannten Unterlagen vor, ist die so genannte Fachkompetenz oder Qualifikation nachgewiesen. Bei der Ausführung der Schäumarbeiten ist aber letztendlich die Fachkenntnis und das Können des geprüften PUR-Ortschäumers gefordert.
Welche Normen und Richtlinien müssen beachtet werden?
Aufträge für PUR-Ortschaum sollten auf Basis der im Bauwesen gängigen VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) erteilt werden. Damit ist sichergestellt, dass mit der VOB als Vertragsgrundlage die Verarbeitung und qualitätssichernden Maßnahmen im Rahmen der Güteüberwachung von PUR-Ortschaum eindeutig festgelegt sind.
Durch die VOB als Vertragsgrundlage werden automatisch auch die Voraussetzungen, die vom Verarbeiter erfüllt werden müssen, um überhaupt PUR-Ortschaum im Sinne der VOB herstellen zu dürfen, festgeschrieben.
In der ATV DIN 18 421 (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen - Dämmarbeiten an technischen Anlagen), die Bestandteil der VOB, Teil C ist, sind Abwicklung und Ausführung für technische Isolierungen festgelegt..
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Witterungsbedingungen beim Schäumen
An der PUR-Ortschaum-Herstellungsstelle, d.h. an dem zu isolierenden Objekt , müssen folgende Bedingungen während der Schäumarbeiten erfüllt werden:
- Umgebungstemperatur: mindestens +10 °C
- Relative Luftfeuchte: maximal 90%
- Objekttemperatur: mindestens +10 °C, aber maximal 45 °C
- Die mit PUR-Ortschaum behandelten Oberflächen des Objekts und der Oberflächenbleche müssen trocken, staub-, öl-, fett- und korrosionsfrei sein. In dem auszuschäumenden Hohlraum darf sich kein Wasser bilden. Schäumarbeiten dürfen im Freien nicht bei Regen durchgeführt werden.
Arbeitstägliche Eigenüberwachung sollten im Unternehmen als selbstverständlich gelten.
Empfehlung
Wenn die VOB zur Vertragsgrundlage gemacht wird, werden automatisch die Qualitätsvorgaben und Verarbeitungsrichtlinien als Vertragsgrundlage festgeschrieben.
Durch deren strikte Einhaltung und Überwachung können von der Verarbeitungsseite her entscheidende Fehlerquellen ausgeschlossen werden.
Alle für die Herstellung von PUR-Ortschaum wesentlichen Eigenschaften sind damit protokolliert und nachvollziehbar.
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